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Landgericht Berlin: Internetdienstleister kann Auftraggeber trotz Kündigung weiterhin zur Kasse bitten

Steigt ein Auftraggeber vorzeitig aus einem mehrjährigen Internet-System-Vertrag aus, dann kann er ungeachtet dieser Kündigung vom Dienstleister weiterhin zur Kasse gebeten werden. Diese Position bestätigte unlängst das Landgericht Berlin, das damit dem Internetdienstleister Webstyle Recht gab. Der Richter verurteilte eine Geschäftsfrau dazu, an Webstyle einen Betrag in Höhe von über 6.500,00 Euro plus Zinsen zu zahlen. Außerdem muss die Frau für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen. Die Interessen von Webstyle vertritt die Kanzlei BERGER LAW LLP (Düsseldorf).

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Die Kanzlei

Die Kanzlei wurde im Jahr 2008 als Sozietät gegründet. Seit 2011 firmiert sie unter dem Namen Kanzlei BERGER LLP. Neben einem stetigen Mandantenstamm aus mittelständischen Unternehmen richtet sich unser Beratungsangebot auch gezielt an Einzelpersonen. Aufgrund unserer personellen Ressourcen beraten und vertreten wir unsere Mandanten bundesweit. Hierbei ist es unser Bestreben, die bereits bestehenden Mandatsbeziehungen durch überzeugende, fundierte Arbeit zu festigen sowie neue Kontakte zu schaffen. 

Um dies zu gewährleisten halten wir neben einer individuellen und effizienten Beratung und Vertretung auch eine fachliche Spezialisierung unserer Rechtsanwälte für unerlässlich. Wegen der heutigen Fülle an juristischen Fragestellungen auf den verschiedensten Rechtsgebieten ist eine qualifizierte Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt alleine nicht mehr möglich. Aufgrund dieser Überzeugung ist es für uns selbstverständlich, dass unsere Rechtsanwälte durch regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen ihre jeweiligen Spezialkenntnisse vertiefen und ergänzen.

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