Selbstverständlich ist eine erste Kontaktaufnahme zu uns kostenlos. Die Kosten einer Erstberatung hängen insbesondere vom Umfang der Beratung und der Bedeutung des Falles ab. In der Regel betragen sie zwischen 50,00 und 190,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vor Beginn unserer Tätigkeit geben wir Ihnen gerne eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten.
Sofern unsere weitere Tätigkeit erforderlich ist, rechnen wir nach den Gebührenvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Dort ist eine Vergütung in Abhängigkeit vom Gegenstandswert vorgesehen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, rechnen wir mit Ihrer Versicherung ab. Die notwendige Auseinandersetzung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erledigen selbstverständlich wir.
Soweit Sie es wünschen, werden wir auch gerne gegen ein Zeithonorar tätig, welches wir vor unserer Tätigkeit vereinbaren. In besonderen Fällen ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars sachgemäß. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne.