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- Februar 2012
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Euroweb setzt sich gegen TV-Interview mit unwahren Behauptungen über das Unternehmen erfolgreich zur Wehr – Schlappe für den MDR
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Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat wegen eines TV-Interviews mit unwahren Behauptungen über den Düsseldorfer Internetdienstleister Euroweb juristisch eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Köln untersagte dem öffentlich-rechtlichen Sender per Urteil, an einem bestimmten Fernsehinterview in Sachen Euroweb weiter festzuhalten.
Dem MDR droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro, falls er sich nicht an die richterlichen Weisungen hält. Die Interessen von Euroweb hat die Kanzlei BERGER LLP (Köln) vertreten.
Der zur Rede stehende Fernsehbeitrag, in dem Geschäftspraktiken von Euroweb in ein negatives Licht gerückt wurden, war im August 2009 im MDR-Fernsehen ausgestrahlt worden. Der Moderator der Sendung hatte eine Optikerin interviewt. Dabei wurde wahrheitswidrig der Eindruck erweckt, eine Euroweb-Außendienstmitarbeiterin habe der Optikerin durch Täuschung eine Unterschrift unter einen Internet-System-Vertrag entlockt. Die Frau, die den Vertrag unterzeichnet hatte, verbreitete nun im Interview die These, sie dachte, sie setze ihre Unterschrift unter einer Besuchsbestätigung der Euroweb-Mitarbeiterin – und nicht unter einen Internet-System-Vertrag.
Euroweb konnte jedoch nachweisen, dass die Optikerin in der TV-Sendung nicht die tatsächlichen Begebenheiten im Zuge des Vertragsabschlusses im Juli 2009 geschildert hatte. Das Landgericht Köln befand nun, dass unter Berücksichtigung der Gesamtdiktion des Beitrags, in dem kritisch über die Geschäftstätigkeit von Euroweb berichtet wurde, es an einer „hinreichenden Distanzierung“ der Sender-Verantwortlichen von den Aussagen der Optikerin fehle.
Der MDR als Beklagter habe sich die Äußerungen der Frau „zu Eigen gemacht, so dass er als Verbreiter für die Äußerungen“ der Optikerin hafte. Das Interview des Moderator verfolge allem Anschein nach den Zweck, einen bereits vor der Sendung mit der Optikerin „besprochenen Sachverhalt im Rahmen des Interviews für die Zuschauer offen zu legen“, rügten die Richter. Sie wandten sich dagegen, dass am Ende des Beitrags der Moderator die Frau auffordere, in ihrem „anwaltlichen Kampf“ gegen Euroweb „stark zu bleiben“. Dies ist aus Sicht des Gerichts ein Beleg, dass sowohl der Moderator als auch der öffentlich-rechtliche Sender in den Augen der Zuschauer die Position der Optikerin unterstützten. Dies gehe nicht an.
Das Gericht sah in dem Interview auch einen Verstoß gegen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht von Euroweb. „Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfasst auch Kapitalgesellschaften wie die Klägerin, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen betroffen sind“, heißt es in dem Urteil unter Verweis auf eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die vom MDR zu verantwortenden Äußerungen hätten einen unmittelbaren Bezug zur wirtschaftlichen Betätigung von Euroweb und griffen daher in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Internetdienstleisters ein.
Die Richter verwiesen zudem auf Paragraph 186 des Strafgesetzbuches (StGB). Danach ist derjenige, der über einen anderen eine ehrenrührige Tatsache behauptet, darlegungs- und beweispflichtig. Die über den MDR verbreitete Äußerung der Optikerin, eine Euroweb-Mitarbeiterin habe eine Unterschrift unter einem Vertrag des Internetdienstleisters erschlichen, sei ehrenrührig, urteilten die Richter. Einen Beweis hierfür gebe es nicht. Damit könnte Euroweb im geschäftlichen Ansehen ein erheblicher Schaden zugefügt werden.
Das Gericht ließ noch einmal Revue passieren, wie es im Juli 2009 zur Unterschrift der Optikerin unter einem Internet-System-Vertrag mit Euroweb gekommen war. Damals hatte die Euroweb-Außendienstmitarbeiterin der Optikerin in deren Geschäft im Beisein von deren Ehemann sowie deren Vater die Vorzüge einer professionell gestalteten eigenen Webseite präsentiert. Als die Optikerin nach einiger Zeit die Gesprächsrunde wegen eines Kundentermins verließ, wurde die Unterredung in ihrem Einvernehmen mit dem Ehemann sowie mit dem Vater fortgesetzt.
Die Euroweb-Frau klärte mit den beiden Männern Details des auf vier Jahre angelegten Vertrags und informierte sie vor allem über die anfallenden Kosten. Anschließend setzte die Euroweb-Beschäftigte das Vertragsdokument auf, das sowohl der Ehemann als auch der Vater der Optikerin noch einmal durchlasen. Der Ehemann wollte den Vertrag schließlich unterzeichnen, aber die Euroweb-Mitarbeiterin bestand auf eine Unterschrift der Optikerin. Der Ehemann reichte daraufhin seiner Frau das Dokument mit der Überschrift „Internet-System-Vertrag“ in das Kundengespräch herein. Die Optikerin unterzeichnete den Vertrag, ohne den Inhalt zu lesen.
Später behauptete die Optikerin mit Unterstützung vom Ehemann und vom Vater, sie hätten den Vertrag für ein Gesprächsprotokoll gehalten. Letztendlich hielten die Richter die Aussagen der Euroweb-Mitarbeiterin für glaubhaft und befanden, dass sich vor Gericht die Optikerin sowie deren Ehemann und deren Vater in deutliche Widersprüche verwickelt hätten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.