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Gerichtsbekannter Blogger weiter im Abseits; Einstweilige Verfügungen gegen US-Unternehmen Automattic als Blogbetreiber

Mit seinen im Internet publik gemachten Beleidigungen und Diffamierungen von namentlich genannten Personen katapultiert sich ein gerichtsbekannter Blogger weiter ins Abseits. Die Kanzlei BERGER LLP (Köln) erwirkte unlängst in eigener Sache mehrere einstweilige Verfügungen gegen rechtsverletzende Internet-Beiträge und nahm hierfür das US-Unternehmen Automattic, Betreiber der Blogger-Plattform wordpress.com, in die Pflicht.

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Die Kanzlei

Die Kanzlei wurde im Jahr 2008 als Sozietät gegründet. Seit 2011 firmiert sie unter dem Namen Kanzlei BERGER LLP. Neben einem stetigen Mandantenstamm aus mittelständischen Unternehmen richtet sich unser Beratungsangebot auch gezielt an Einzelpersonen. Aufgrund unserer personellen Ressourcen beraten und vertreten wir unsere Mandanten bundesweit. Hierbei ist es unser Bestreben, die bereits bestehenden Mandatsbeziehungen durch überzeugende, fundierte Arbeit zu festigen sowie neue Kontakte zu schaffen. 

Um dies zu gewährleisten halten wir neben einer individuellen und effizienten Beratung und Vertretung auch eine fachliche Spezialisierung unserer Rechtsanwälte für unerlässlich. Wegen der heutigen Fülle an juristischen Fragestellungen auf den verschiedensten Rechtsgebieten ist eine qualifizierte Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt alleine nicht mehr möglich. Aufgrund dieser Überzeugung ist es für uns selbstverständlich, dass unsere Rechtsanwälte durch regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen ihre jeweiligen Spezialkenntnisse vertiefen und ergänzen.

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