Aktuelles

Landgericht Berlin: Internetdienstleister kann Auftraggeber trotz Kündigung weiterhin zur Kasse bitten

Steigt ein Auftraggeber vorzeitig aus einem mehrjährigen Internet-System-Vertrag aus, dann kann er ungeachtet dieser Kündigung vom Dienstleister weiterhin zur Kasse gebeten werden. Diese Position bestätigte unlängst das Landgericht Berlin, das damit dem Internetdienstleister Webstyle Recht gab. Der Richter verurteilte eine Geschäftsfrau dazu, an Webstyle einen Betrag in Höhe von über 6.500,00 Euro plus Zinsen zu zahlen. Außerdem muss die Frau für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen. Die Interessen von Webstyle vertritt die Kanzlei BERGER LAW LLP (Düsseldorf).

Weiterlesen

Sie haben Fragen?

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Philipp Berger

Philipp Berger
  • Rechtsanwalt
  • Partner

Ihr Ansprechpartner im Medien-, Inkasso- und Wettbewerbsrecht.

0221 / 78 96 85 -10

Philipp Berger ist Gründungsmitglied der 2008 entstandenen Sozietät, die zunächst unter BERGER Rechtsanwälte -Köln- GbR firmierte. Seit 2011 firmiert sie nunmehr unter Kanzlei BERGER LLP.

Seither hat sich Herr Philipp Berger auf das Forderungsmanagement/ Inkasso und das Zivil-Prozessrecht konzentriert. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Deutsch-Südafrikanischen Juristenvereinigung (DSJV) und war mehrere Jahre für die DIPLOMA FH Nordhessen als Dozent und Prüfer im Fachbereich Wirtschaftsrecht tätig. Herr Philipp Berger leitet die prozessrechtliche Abteilung unserer Kanzlei und ist Ansprechpartner für alle Fragen des Forderungsmanagements/ Mengeninkassos. Am liebsten übernimmt er Mandate bereits vor Rechtshängigkeit. Die zeitgemäße, innovative und ergebnisorientierte Beratung ist seine besondere Leidenschaft. Einhergehend damit bietet Herr Philipp Berger für den Geschäftsalltag die Schulung von Mitarbeitern im Vertrieb und Service an.